• Halter/innen von kupierten Schweinen müssen 1x jährlich für jede am Betrieb gehaltene Tierkategorie (Saugferkel, Absetzferkel, Mastschweine, Jungsauen/Jungeber) eine standardisierte Risikoanalyse durchführen. Folgende Risikofaktoren sind zu dokumentieren:

    Um einen besseren Überblick über die Situation am Betrieb zu bekommen, beziehen sich die Fragen der Risikoanalyse in den Tierkategorien (außer bei Saugferkel) immer auf die jüngsten und die ältesten Tiere der jeweiligen Tierkategorie (z.B.: Anfang und Ende Aufzucht). Betriebe im Rein-Raus Verfahren mit nur einer Altersgruppe, müssen die Beurteilung am Anfang und am Ende der eingestallten Partie durchführen.

    Die Risikoanalyse dient der eigenverantwortlichen Beurteilung der Risikofaktoren für Schwanz- und Ohrenbeißen am Betrieb und bildet die Basis für betriebsindividuelle Optimierungsmaßnahmen. Das Dokumentieren und Umsetzen von Optimierungsmaßnahmen ist verbindlich und ein fortwährender Prozess, der Haltungsbedingungen und Management dahingehend verbessern soll, um die Notwendigkeit des Schwanzkupierens zu verringern.

    Die ausgefüllten Dokumente der Risikoanalysen für die gehaltenen Tierkategorien müssen am Betrieb aufliegen und sind ggf. bei Kontrollen vorzuweisen. Die erste Risikoanalyse ist für das Jahr 2023 zu erstellen.

    Die standardisierte Risikoanalysen und die Leitlinie finden sie hier: www.tierschutzkonform.at

    Stammdatenblatt (ist 1x pro LFBIS Nr. auszufüllen)

    Saugferkel 

    Absetzferkel 

    Mastschweine 

    Jungsauen/Jungeber 

     

    Schweinehalter/innen, welche ausschließlich unkupierte Tiere halten, sind nicht verpflichtet die Risikoanalyse durchzuführen, müssen jedoch ab 01.01.2023 gemäß Anlage 5 Punkt 5.4 der 1.THVO folgende Aufzeichnungen führen:

    • Art und Menge des Beschäftigungsmaterials
    • Platzangebot
    • Art und Umfang des Auftretens Tierwohl relevanter Ereignisse wie z.B.: Verletzungen durch Rangkämpfe
    • Art und Umfang des Auftretens von Schwanz- und Ohrverletzungen